Allg. Geschaeftsbed. - BienBrothers Veranstaltungstechnik

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
 
BienBrothers Veranstaltungstechnik Andreas Bien

 
BienBrothers Veranstaltungstechnik Andreas Bien
Lise-Meitner-Straße 18
21337 Lüneburg
Telefon: 0173-8842576 Andreas Bien
Mail: info@bienbrothers.de
 
Web: www.bienbrothers.de

 
1.Allgemeines
 

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der zwischen einem Kunden und der Firma BienBrothers Veranstaltungstechnik Andreas Bien abgeschlossen wird, gleichgültig, ob dieser Lieferungen, Vermietungen oder sonstige Leistungen durch die Firma BienBrothers Veranstaltungstechnik Andreas Bien zum Gegenstand hat.
 

1.2. Höhere Gewalt, Betriebseinstellung, Streiks, Nichtlieferung oder Lieferverzug des Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse entbinden die Firma BienBrothers Veranstaltungstechnik Andreas Bien von der Erfüllung geschlossener Verträge.
 

2. Vertragsabschluss, Angebote, Vertragskündigung
 

2.1. Unsere Angebote sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich.
Alle Verträge werden mit Zusendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung oder Anzahlung des Mietvertrages/Zusendung der Lieferung bzw. der Leistung rechtskräftig.
 

2.2. Sollte es die Disposition erfordern, werden wir gegebenenfalls gleichwertiges Ersatzmaterial anderer Marken,
 
die nicht im Angebot oder Vertrag benannt sind, einsetzen.
Der Vertragspartner ist in diesem Fall nicht berechtigt die Zahlung zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter Gegenforderungen den Miet-/Kaufpreis aufzurechnen.
 

2.3. Der Rücktritt vom Vertrag kann jederzeit unter folgenden Bedingungen erfolgen:
 

2.3.1. Jeglicher Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform (Email mit Signatur; Fax oder Postweg) maßgeblich ist der Zustellungstag.
 

2.3.2. Bei Rücktritt 10 Tage vor dem Veranstaltungstag sind volle 100% der vertraglich gebundenen Leistung zur Zahlung fällig, auch wenn der Vertrag innerhalb der 10 Tage geschlossen wurde.
 

2.3.3. Bei Rücktritt 14 Tage vor dem Veranstaltungstag sind 50% der vertraglich gebundenen Leistungen zur Zahlung fällig.
 

2.2.4. Bei Rücktritt 30 Tage vor dem Veranstaltungstag werden 25% der vertraglich gebundenen Leistungen zur Zahlung fällig.
 

2.4. Eine Weitergabe von Angeboten an Dritte, auch in Auszügen und Teilen, ist nicht gestattet.
 

2.5. Die Firma BienBrothers Veranstaltungstechnik Andreas Bien behält sich vor, zusätzlichen Aufwand, der durch den Auftragnehmer verursacht wird, in Rechnung zu stellen.
 
Auch wenn dies nicht separat im Angebot vermerkt ist. Dazu gehören unter anderem Reinigungskosten, Reparaturkosten und/oder Personalkosten die durch Zusatzaufwand oder nicht vereinbarte Wartezeiten verursacht wurden.
 

3. Preise
 

3.1. Unsere Preise verstehen sich in Euro ab Lager Lüneburg.
Es kommt der am Tage der Lieferung/Leistungserbringung gültige Preis zur Abrechnung.
Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern behalten wir uns vor.
 
 
4. Lieferung
 

4.1. Die Lieferung für Verkaufsartikel erfolgt ab Lager Lüneburg.
 

4.2. Der Liefertermin gilt als erfüllt, sobald die Sendung dem Transportunternehmen/dem Kunden übergeben wurde.
 
Sollten im Falle höherer Gewalt (s. Abs.1. Allgemeines), sowie bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörung o.ä., bei verbindlich vereinbarten Terminen die Liefer-/ Leistungsverzögerung länger als 8 Wochen dauern, ist der Käufer berechtigt hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
 

4.3. Weitergehende Schadensersatzforderungen sind ausgeschlossen.
 

4.4. Wir sind ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
 

5. Zahlungsbedingungen
 

5.1. Grundsätzlich sind alle von der Firma BienBrothers Veranstaltungstechnik Andreas Bien erbrachten Leistungen innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung der Anmietung rein netto fällig.
 

5.2 Rechnungen für Miet- und Kaufartikel sind in für uns verlustfreier Weise zu begleichen.
 

5.3. Bei Zahlungsverzug des Käufers/ Mieter sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bankdiskontsatz zu berechnen und weiterhin alle offenen Forderungen zur sofortigen Barzahlung fällig zu stellen oder Schadensersatz zu fordern.
 

5.4. Der Käufer oder Mieter ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannten Gegenforderungen den Kauf-/Mietpreis aufzurechnen.
 

5.5. Kommt der Käufer/ Mieter mit der Zahlung in Verzug oder wird ein von ihm ausgestellter Scheck, ein Eigenakzept oder eine von uns eingereichte Lastschrift nicht eingelöst oder werden uns Tatsachen bekannt, aus denen sich eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers/ Mieters ergibt oder bestehen aus anderen Gründen erhebliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers/ Mieters, ist die Firma BienBrothers Veranstaltungstechnik Andreas Bien berechtigt, die sofortige Zahlung aller offen stehenden Mieten für den Rest der Mietzeit und sonstiger Forderungen zu verlangen und für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen oder Leistungen anderer Art Vorkasse zu verlangen oder vorbehaltlich der Firma BienBrothers Veranstaltungstechnik Andreas Bien zustehenden Rechte den Vertrag fristlos zu kündigen. Diese Kündigung kann der Mieter durch Stellung einer akzeptablen und angemessenen Sicherheit abwenden.
 

5.6. Die vorgenannten Rechte stehen der Firma BienBrothers Veranstaltungstechnik Andreas Bien auch dann zu, wenn über das Unternehmen des Käufers/ Mieters das  Insolvenzverfahren eröffnet bzw. beantragt ist oder ein entsprechender Antrag mangels Masse abgelehnt wird oder wenn das Unternehmen des Käufers/ Mieters aufgelöst oder liquidiert wird oder wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt mehr als 500 Euro gegen Teile des Vermögens des Käufers/ Mieters eingeleitet sind.
 

5.7. Kommt der Käufer/ Mieter mit dem Begleichen von Zahlungen in Verzug, werden, vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte auf Schadenersatz, Verzugszinsen in Höhe von 12% per anno geschuldet, es sei denn der Käufer/ Mieter erbringt den Nachweis, ein Verzugsschaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.
 
 
6.Gewährleistung
 

6.1. Es gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren ab Lieferdatum. Die Garantie gilt nicht für Lampen, Gebrauchsartikel, unbefugte Eingriffe sowie Verschleißmaterial.
 

6.2. Im Garantiefall, auch bei mehrfach auftretenden Fehlern, behalten wir uns das Recht vor nachzubessern oder zu reparieren. Weitgehende Forderungen bleiben ausgeschlossen.
 

6.3. Der Verkauf von Gebrauchtartikeln erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Die Haftung wegen Arglist und Vorsatz, sowie auf Schadenersatz wegen Körperverletzungen und bei grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz bleibt unberührt.
 
 
7.Eigentumsvorbehalt
 
 
7.1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser vollständiges Eigentum. Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Bei Warenrückforderungen aufgrund von Zahlungsverzug bzw. Zahlungsunfähigkeit des Kunden sind wir berechtigt, etwaige Abnutzungen, Schäden und Verluste geltend zu machen.
 
 
7.2. Der Käufer darf die Vorbehaltsware weder verpfänden, noch zur Sicherheit an einen Dritten übereignen.
 
 
7.3. Bei Pfändungen oder sonstigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch Dritte hat der Käufer uns unverzüglich, unter Übergabe der für unsere Rechtsbewahrung erforderlichen Unterlagen, zu benachrichtigen.
 
 
7.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug und den weiteren unter "Zahlungsbedingungen" genannten Fällen sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt.
 
Die Erfüllungspflicht des Käufers bleibt weiterhin bestehen.
 
Der Käufer ist zur Rückgabe der Waren verpflichtet.
 
Er gibt dem Verkäufer jeden Standortwechsel, der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren, bekannt.
 
Weiterhin gestattet er dem Verkäufer seine eigenen oder die von ihm angemieteten Räumlichkeiten zu betreten, um dem Verkäufer die Sicherstellung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu gestatten.
 
Die Sicherstellung ist insbesondere bei Zahlungsverzug gestattet.
 
Es gilt der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt.
 
 
8.Verleihbedingungen
 
 
Die Verleihgeräte und Zubehör werden zur Benutzung überlassen.
 
Dafür gelten nachstehende Bedingungen.
 
 
8.1 Die Firma BienBrothers Veranstaltungstechnik Andreas Bien gewährt dem Mieter das Recht zum Gebrauch an den in der Auftragsbestätigung bzw. dem Lieferschein bezeichneten Geräten.
 
Der Mieter ist zur Zahlung des vereinbarten Mietzinses verpflichtet.
 
 
8.2 Ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, die Mietgegenstände Dritten zum Gebrauch zu überlassen und/oder Verträge, welcher Art auch immer, in Bezug auf die Mietsachen mit Dritten abzuschließen.
 
 
8.3 Der Mieter darf den vereinbarten Einsatzort der Geräte nicht ohne schriftliche Zustimmung der Firma BienBrothers Veranstaltungstechnik Andreas Bien verändern.
 
 
8.4 Die Mietsachen dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung der Firma BienBrothers Veranstaltungstechnik Andreas Bien ins Ausland gebracht werden.
 
 
8.5. Der Verleihpreis schließt keine Versicherung ein.
 
Der Mieter haftet für alle auftretenden Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung (z.B. Übersteuerung) entstehen.
 
Ebenso haftet der Mieter für Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung der Geräte und Zubehör durch sich oder Dritte.
 
Dies gilt auch wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann.
 
 
8.6. Bei defekten Leuchtmitteln sind zusätzlich zur Mietgebühr 30% des Lampenkaufpreises zu bezahlen. Bei eindeutiger Gewalteinwirkung oder bei Schäden an Metallentladungslampen ist der komplette Kaufpreis zu bezahlen.
 
Defekte Leuchtmittel sind bei Rückgabe anzuzeigen.
 
 
8.7. Die Mietzeit endet bei Rückgabe der Mietsache in den Geschäftsräumen der Firma BienBrothers Veranstaltungstechnik Andreas Bien oder bei Abholung der Technik durch einen Bevollmächtigten der Firma BienBrothers Veranstaltungstechnik Andreas Bien.
 
 
8.8. Eventuelle Schäden sind grundsätzlich so früh wie möglich, spätestens bei Rückgabe, zu melden.
 
Die Rücknahme der Mietsache bestätigt nicht deren Schadensfreiheit!
 
Die Schadenfreiheit wird erst nach technischer Prüfung eines Mitarbeiters in der Firma bestätigt, nicht Vorort.
 
 
8.9. Bei Nichtfunktion einiger Anlagenteile zum Zeitpunkt der Anmietung haftet die Firma BienBrothers Veranstaltungstechnik Andreas Bien gegenüber dem Mieter maximal bis zur Höhe des vollen Verleihpreises der defekten Sache. Führt dieser Mängel zum kompletten Ausfall der Anlage und schlagen Regulierungs- /Reparaturversuche durch uns fehl, erhöht sich die Haftung auf den gesamten Verleihpreis.
 
Alle weitergehenden Schadensersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
 
 
8.10. Kosten, die der Firma BienBrothers Veranstaltungstechnik Andreas Bien durch Überschreitung der Mietzeit entstehen, wie z.B. für Wege, Arbeitszeit, Ausfall, Ersatzbeschaffung o.ä., trägt der Mieter. Dies gilt auch und insbesondere für Teile einer gesamten Mietsache.
 
 
8.11. Verzögert sich durch höhere Gewalt die Abholung der Mietsache, so haftet weiterhin der Mieter.
 
Weitere Kosten für Miete entstehen dem Mieter dafür nicht.
 
 
8.12. Der Mieter haftet auch grundsätzlich für Schäden, die durch eigene Verbringung der Mietgegenstände entstehen.
 
 
8.13. Die Firma BienBrothers Veranstaltungstechnik Andreas Bien ist berechtigt, die Ausgabe und somit den Vertragsabschluss zu verweigern, wenn der Mieter bei Abholung kein amtliches Dokument (z.B. Personalausweis, Führerschein) zu seiner Identifikation vorlegen kann.
 
 
8.14. Analog gilt auch Abs. 2 Vertragsabschluss, Angebote, Vertragskündigung.
 
 
9. Dauer des Mietvertrages
 
 
Die Dauer der Miete beträgt mindestens einen Tag oder ein Vielfaches hiervon. Dies ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. aus dem Lieferschein.
 
 
10. Übergabe und Rückgabe der Mietsachen
 
 
10.1. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Tag, an dem die Mietsache an den Mieter versendet wird, bzw. an den Mieter / an einen von dem Mieter Beauftragten in unseren Geschäftsräumen übergeben wird oder durch uns bzw. einen durch uns Beauftragten dem Mieter übergeben wird.
 
Holt der Mieter entgegen einer mit der Firma BienBrothers Veranstaltungstechnik Andreas Bien getroffenen Vereinbarung nicht zu einem kalendermäßig bestimmten Tag die Mietsache ab, so beginnt die Mietszeit mit diesem kalendermäßig bestimmten Tag.
 
 
10.2. Der Mieter trägt grundsätzlich die Kosten der Versendung, Anlieferung oder Abholung.
 
 
10.3. Anderslautende Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
 
 
10.4. Die Rückgabe hat in derselben Verpackung zu erfolgen, in der die Mietsache übergeben wird, einschließlich aller Zubehörteile, Bedienungsanleitungen, etc. spätestens am Tag nach dem letzten Miettag in den Räumen der Firma BienBrothers Veranstaltungstechnik Andreas Bien während unserer normalen Geschäftszeiten.
 
Die Kosten der Rückgabe trägt der Mieter.
 
 
10.5. Bei verspäteter Rückgabe berechnet die Firma BienBrothers Veranstaltungstechnik Andreas Bien pro Verspätungstag bis zur Rückgabe 150% des vereinbarten Mietzinses zuzüglich aller vereinbarten Nebenkosten weiter. Der letzte Berechnungstag ist in diesem Fall der Tag an dem die Mietsache in den Geschäftsräumen der Firma BienBrothers Veranstaltungstechnik Andreas Bien bis 15:00 Uhr eintrifft.
 
Dies gilt auch für Mietsachen die von der Firma BienBrothers Veranstaltungstechnik Andreas Bien geliefert und/oder abgeholt werden, und zu denen der Zugang zum vereinbarten Termin am Liefer- bzw. Abholort nicht ermöglicht wird.
 
 
10.6. Wird die Mietsache beschädigt oder nicht pünktlich zurückgegeben und kann hierdurch bedingt ein uns erteilter Auftrag nicht oder nur teilweise ausgeführt werden, so haftet der Mieter für alle uns hierdurch entstehenden Kosten (Fremdanmietungen, Transportkosten, etc.), etwaige uns entstehende Einnahmeausfälle und mögliche Schadenersatzforderungen der Partei, die die Mietsache für einen Zeitraum nach dem mit dem Mieter vereinbarten Rückgabetermin angemietet hat.
 
 
11. Haftung des Mieters
 
 
11.1. Der Mieter haftet für alle von ihm oder von Dritten, denen er die Mietsache mit Zustimmung der Firma BienBrothers Veranstaltungstechnik Andreas Bien überlassen hat, verursachten und von ihm zu vertretenden entstandenen Schäden an der Mietsache, insbesondere solche durch unsachgemäße Behandlung, Fahrlässigkeit oder solche Schäden, die durch einen Verstoß gegen die Bestimmungen von 8. dieser AGB entstehen.
 
Die Schadenersatzverpflichtung umfasst den unmittelbaren Sachschaden und den Mietzinsausfall einer etwa wegen des Schadens unmöglich gewordenen Weitervermietung an ihn oder Dritte.
 
 
11.2. Für Verluste und Schäden an der Mietsache durch Diebstahl, Brand oder Wasser haftet der Mieter mit leichter Fahrlässigkeit.
 
 
12. Haftung der Firma BienBrothers Veranstaltungstechnik Andreas Bien
 
 
12.1. Die Haftung der Firma BienBrothers Veranstaltungstechnik Andreas Bien auf Schadenersatz wegen bereits bei Abschluss des Vertrages vorhandener Mängel ist ausgeschlossen.
 
Die Haftung auf Schadenersatz für später entstehende Mängel ist ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma BienBrothers Veranstaltungstechnik Andreas Bien.
 
 
12.2. Alle auftretenden Schäden oder etwaige Fehlfunktionen sind der Firma BienBrothers Veranstaltungstechnik Andreas Bien unverzüglich mitzuteilen.
 
 
12.3. Etwaige Haftungsansprüche des Mieters entfallen, wenn er ohne vorheriges schriftliches Einverständnis der Firma BienBrothers Veranstaltungstechnik Andreas Bien Schadensbeseitigung vornimmt oder diese versucht.
 
Es besteht auch kein Anspruch auf Erstattung dadurch entstandener Kosten.
 
 
13. Veranstaltungsbedingungen
 
 
13.1. Jeder Schaden an Equipment und Instrumenten, der als Folge einer Fahrlässigkeit des Veranstalters entsteht, wird vom Veranstalter zum Zeitwert der Geräte ersetzt.
 
Der Veranstalter haftet für die Sicherheit der im Vertrag gebundenen Personen.
 
 
13.2. Verpflegungsbedingungen. Die Verpflegung für die Techniker und Aufbauhelfer muss im angemessenen Maße zur Verfügung stehen.
 
Sollte dies aus ungenannten Gründen nicht möglich sein fällt pro vertraglich gebundener Person eine Verpflegungspauschale in Höhe von 20€ pro Tag an, die vom Auftraggeber zu tragen ist.
 
 
13.3. Die Firma BienBrothers Veranstaltungstechnik Andreas Bien führt grundsätzlich keine Anmeldungen bei Behörden, Ämtern, GEMA, GEZ oder ähnlichen Institutionen durch.
 
Die Verantwortlichkeit dafür liegt allein beim Veranstalter.
 
Sämtliche anmeldepflichtigen Vorgänge sind vom Veranstalter durchzuführen und zu verantworten. Die Verantwortlichkeit der Firma BienBrothers Veranstaltungstechnik Andreas Bien beschränkt sich ausschließlich auf die im Angebot beschriebenen technischen Gewerke.
 
 
14. Datenschutz
 
 
14.1. Die sich aus den Geschäftsvorfällen ergebenden Daten werden im Rahmen von automatischen Dateien zur Geschäftsabwicklung gespeichert und an Dritte nicht weitergegeben.
 
 
15. Gerichtsstand
 
 
15.1. Erfüllung und Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Scheckklagen ist für beide Teile Lüneburg.
 
 
16. Teilnichtigkeit
 
 
16.1 Sind einzelne der vorstehenden Bestimmungen nicht gültig oder (schwebend) rechtlich wirksam, werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
 
 
 
Stand: Januar 2023
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